Logo Kanton Bern / Canton de BerneErziehungsberatung

Dienstleistungen der Erziehungsberatung

Die Erziehungsberatung unterstützt Kinder, Jugendliche und Familien auf ihren Entwicklungswegen.

Dienstleistungen für Kinder, Jugendliche und Familien

Dienstleistungen für Schulen, Behörden und Gerichte

Allgemeine Informationen zu Anmeldungen und Auskünften

Wie melden Sie sich an?

Eltern oder gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter von Kindern und Jugendlichen melden sich telefonisch oder schriftlich bei der für ihre Gemeinde zuständigen Regionalstelle an, insbesondere bei Themen wie

  • Erziehungsfragen, vom frühen Kindesalter bis zur Volljährigkeit
  • Fragen zur Entwicklung von Kindern / Entwicklungsstörungen
  • familiären Konflikten
  • Folgen von Trennung und Scheidung
  • psychischen Belastungssituationen / psychischen Auffälligkeiten
  • usw.

Kinder und Jugendliche dürfen sich auch selber anmelden.

  • Zuständige Regionalstelle finden

Volksschule

Mit REVOS 2020 und der Einführung des Standardisierten Abklärungsverfahrens SAV ändern sich die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an erweiterter Unterstützung eU (bisher: Pool 2) und verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen (bisher: Kinder mit besonderem Bildungsbedarf nach SPMV).
Diese Unterstützungsformen sollen dann zum Tragen kommen, wenn die Möglichkeiten der Regelschule ausgeschöpft oder nicht ausreichend sind.

1. Regelschulangebot (einfache sonderpädagogische Massnahmen)

Bei Lernschwierigkeiten und Lernstörungen, Auffälligkeiten im Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten unterstützt die Schule die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des 4-Stufenmodells (inkl. Spezialunterricht während vier Semestern).
Für die Beantragung von «Spezialunterricht für die Dauer von mehr als vier Semestern» und für weitere antragspflichtige Massnahmen findet in der Regel vorgängig ein Elterngespräch in der Schule statt. Die Anmeldung an der EB erfolgt schriftlich mit dem Anmeldformular, das von der Lehrperson ausgefüllt und von den Eltern mitunterzeichnet wird (Anmeldung/Bericht Schule). Die fachspezifische Beurteilung der Heilpädagogin/des Heilpädagogen, der Logopädin/des Logopäden oder der Psychomotoriktherapeutin/des Psychomotoriktherapeuten (4-Stufenmodell) ist beizulegen. Voraussetzung für die Anmeldung ist das Einverständnis der Eltern oder der/des Jugendlichen.

Die Formulare der zuständigen Regionalstelle finden Sie über den nachfolgenden Link

Aufträge der Schulleitung

  • Schulleitungen können der Erziehungsberatung einen Auftrag erteilen, wenn sie eine Entscheidungsgrundlage für einen umstrittenen oder unklaren Entscheid zu einfachen sonderpädagogischen Massnahmen benötigen. Dazu verfasst die Schulleitung einen kurzen Bericht zur Ausgangslage mit Fragen. Die Eltern erhalten eine Kopie dieses Auftrags.
  • Ob die Unterstützungsmöglichkeiten der Regelschule ausgeschöpft oder nicht ausreichend sind, kann die Schulleitung mittels der Checkliste mit den Lehrpersonen evaluieren. Die Checkliste für Schulleitungen finden Sie über den nachfolgenden Link:

Formulare, Merkblätter und Downloads

  • Für eine Abklärung des Bedarfs an erweiterter Unterstützung (eU) oder an verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen des besonderen Volksschulangebotes (bVSA) ist die Checkliste zusammen mit dem Anmeldeformular der Klassenlehrperson und der fachspezifischen Beurteilung der Speziallehrperson mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten der regionalen EB-Stelle zuzustellen. Für die Erziehungsberatungsstellen sind all diese Informationen wichtig, um in der Abklärung die bereits eingesetzten Massnahmen berücksichtigen und bei Bedarf gezielt nachfragen zu können. Sie hilft auch bei der Entscheidung, ob dem Schulinspektorat eU empfohlen werden kann.

2. Besonderes Volksschulangebot (verstärkte sonderpädagogische Massnahmen)

  • Abklärungen für einen allfälligen Bedarf an verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen von Schülerinnen und Schülern der Regelschule sind mit den Unterlagen der Schule im Einverständnis der Erziehungsberechtigten durch die Schulleitung mit Checkliste anzumelden.
  • Vorschulkinder können von den Eltern, von der Früherziehung oder von Kinderärzten/Spezialärztinnen im Einverständnis der Erziehungsberechtigten schriftlich angemeldet werden.
  • Bei Bedarf wird im Rahmen eines vom Schulinspektorat verfügten Zuweisungsverfahrens ein standardisiertes Abklärungsverfahren (SAV) durchgeführt.
  • Die Erziehungsberatung erstellt einen SAV-Bericht z.H. des Schulinspektorats mit Empfehlungen von Massnahmen, die Eltern erhalten eine Kopie.
  • Das Schulinspektorat prüft den Bericht und die empfohlenen Massnahmen und verfügt die Zuweisung zum besonderen Volksschulangebot (bVSA integrativ oder separativ) inkl. der verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen.
  • Verlängerungen oder Überprüfungen von verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen für das nächste Schuljahr sind im Einverständnis der Erziehungsberechtigten mit dem Anmeldeformular der regionalen Erziehungsberatungsstelle und den beigelegten Förderberichten der regionalen Erziehungsberatungsstelle bis am    1. November des laufenden Schuljahres anzumelden.

Die Anmeldeformulare und Beurteilungsformulare sowie die Checklisten für die Schulleitungen zur Abklärung des Bedarfs an erweiterter Unterstützung und verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen finden Sie über den nachfolgenden Link.

Anmeldefristen bei der Erziehungsberatung

Alle Fragestellungen können ganzjährig angemeldet werden. Damit die schulischen Massnahmen im neuem Schuljahr beginnen können, gelten je nach Fragestellung unterschiedliche späteste Anmeldetermine.

Eltern und Jugendliche können sich für Beratungen während des ganzen Jahres anmelden.

  

  Einfache sonderpädagogische Massnahmen mit Beginn im neuen Schuljahr

  Spezialunterricht (SPU) für Dauer von mehr als
  4 Semestern,

  Zuweisung zu besonderen Klassen (EK, KbF),
  2-jährige Einschulung in Regelklasse, Ausgleichs- 
  massnahmen

  bis am 1. März

  Erstabklärungen für erweiterte Unterstützung (eU)

  bis am 1. November

  Überprüfung der Fortsetzung von eU, wenn:

  - Fortsetzung strittig oder fachlich zu überprüfen

  - Fortsetzung der Unterstützung als verstärkte
    sonderpädagogische Massnahme

  - Verlängerung von eU mit mehr als 4 Lektionen
    bei  Ablauf der Empfehlungsdauer der EB

  bis am 1. November

  Keine Anmeldung bei der EB erforderlich:

  - Spezialunterricht bis zu 4 Semestern

  - Verlängerung von eU im Einvernehmen von Schule und Eltern bis und mit
    4 Lektionen und von mehr als 4 Lektionen innerhalb der Empfehlungsdauer
    der EB

  - Überprüfung der Zulassung zur Begabtenförderung (Verlängerung der
    Teilnahme an Förderprogrammen für ausserordentlich begabte Schülerin-
    nen und Schüler) nach Art. 14, MRDV

  Verstärkte sonderpädagogische Massnahmen (bVSA) mit Beginn im neuen
  Schuljahr

  Erstabklärungen für bVSA integrativ oder separativ

  bis am 1. November

  Erstabklärungen für bVSA integrativ oder separativ
  mit Schwerpunkt Sprache für Vorschulkinder und
  Kinder bis im 1. Kindergartenjahr

  bis am 1. Januar


  Verlängerungen bVSA integrativ und separativ im
  Einvernehmen von Schule und Eltern

  bis am 1. Februar

Anmeldeformulare, Merkblätter und Downloads

Andere Erziehungs- und Fachpersonen sowie Behörden

Sie können Kinder und Jugendliche mit einem schriftlichen Bericht bei der für die Wohngemeinde zuständigen Regionalstelle anmelden. Voraussetzung für die Anmeldung ist das Einverständnis der Eltern oder des/der Jugendlichen.

Aus Datenschutzgründen sind keine Anmeldungen per E-Mail erlaubt.

Wir arbeiten eng mit anderen Fachpersonen und Fachstellen zusammen. Bei Bedarf kann ein Kontakt hergestellt werden.

Wir danken Ihnen bestens für die konstruktive Zusammenarbeit!

Sprechstunden

Sprechstunden finden nach Vereinbarung statt. Die Anmeldung erfolgt via Sekretariat der zuständigen Regionalstelle.

In einer Sprechstunde können Sie nach einer kurzen Wartezeit Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch während 30 bis 60 Minuten darlegen und sich beraten lassen. In der Regel findet eine Sprechstunde persönlich in den EB-Räumlichkeiten statt, in Ausnahmefällen oder je nach Region auch telefonisch. Am Schluss der Sprechstunde wird über die weiteren Schritte entschieden.

Sprechstunden stehen Eltern, Jugendlichen, Lehrkräften, Schulverantwortlichen und weiteren Personen im Umfeld von Kind und Jugend zur Verfügung. Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Regionalstelle über die Möglichkeiten und Bedingungen.

Telefonischer Auskunftsdienst

Wir erteilen Ihnen gerne am Telefon Auskunft auf einfache Anfragen. Entweder kann Ihnen das Sekretariat die gewünschte Information mitteilen oder Sie werden mit einer kompetenten Person verbunden. Informieren Sie sich bitte über die telefonische Erreichbarkeit bei der für Sie zuständigen Regionalstelle.

E-Mail

Wir geben per E-Mail Auskunft auf einfache Anfragen. Aus Datenschutzgründen geben wir aber auf diesem Weg keine Informationen weiter, die dem Datenschutz unterliegen. Aus Datenschutzgründen sind Anmeldungen per E-Mail nicht erlaubt.

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