Logo Kanton Bern / Canton de BerneErziehungsberatung

Dienstleistungen der Erziehungsberatung

Die Erziehungsberatung unterstützt Kinder, Jugendliche und Familien auf ihren Entwicklungswegen.

Dienstleistungen für Kinder, Jugendliche und Familien

Dienstleistungen für Schulen, Behörden und Gerichte

Allgemeine Informationen zu Anmeldungen und Auskünften

Wie melden Sie sich an?

Eltern oder gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter von Kindern und Jugendlichen melden sich telefonisch oder schriftlich bei der für ihre Gemeinde zuständigen Regionalstelle an, insbesondere bei Themen wie

  • Erziehungsfragen, vom frühen Kindesalter bis zur Volljährigkeit
  • Fragen zur Entwicklung von Kindern / Entwicklungsstörungen
  • familiären Konflikten
  • Folgen von Trennung und Scheidung
  • psychischen Belastungssituationen / psychischen Auffälligkeiten
  • usw.

Kinder und Jugendliche dürfen sich auch selber anmelden.

  • Zuständige Regionalstelle finden

Volksschule

Mit REVOS 2020 und der Einführung des Standardisierten Abklärungsverfahrens SAV ändern sich die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an erweiterter Unterstützung eU (bisher: Pool 2) und verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen (bisher: Kinder mit besonderem Bildungsbedarf nach SPMV).

Diese Unterstützungsformen sollen dann zum Tragen kommen, wenn die Möglichkeiten der Regelschule ausgeschöpft oder nicht ausreichend sind.

1. Regelschulangebot (einfache sonderpädagogische Massnahmen)

Bei Lernschwierigkeiten und Lernstörungen, Auffälligkeiten im Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten unterstützt die Schule die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des 4-Stufenmodells (inkl. Spezialunterricht und erweiterter Unterstützung während vier Semestern). Für die Verlängerung von einfachen sonderpädagogischen Massnahmen von mehr als vier Semestern (betrifft Spezialunterricht und erweiterte Unterstützung) wird die Lernsituation des Kindes im Rahmen eines Fachgespräches mit der EB besprochen und bei fachlichem Einverständnis durch die zuständigen EB-Mitarbeitenden per Unterschrift bestätigt.

Für antragspflichtige Massnahmen mit Anmeldungsbedarf findet in der Regel vorgängig ein Elterngespräch in der Schule statt. Die Anmeldung an der EB erfolgt schriftlich mit dem Anmeldformular, das von der Lehrperson ausgefüllt und von den Eltern mitunterzeichnet wird (Anmeldung/Bericht Schule). Die fachspezifische Beurteilung der Heilpädagogin/des Heilpädagogen, der Logopädin/des Logopäden oder der Psychomotoriktherapeutin/des Psychomotoriktherapeuten (4-Stufenmodell) ist beizulegen. Voraussetzung für die Anmeldung ist das Einverständnis der Eltern oder der/des Jugendlichen.

Die Formulare der zuständigen Regionalstelle finden Sie über den nachfolgenden Link

Formulare, Merkblätter und Downloads

Aufträge der Schulleitung

Schulleitungen können der Erziehungsberatung einen Auftrag erteilen, wenn sie eine Entscheidungsgrundlage für einen umstrittenen oder unklaren Entscheid zu einfachen sonderpädagogischen Massnahmen benötigen. Dazu verfasst die Schulleitung einen kurzen Bericht zur Ausgangslage mit Fragen. Die Eltern erhalten eine Kopie dieses Auftrags.

2. Besonderes Volksschulangebot (verstärkte sonderpädagogische Massnahmen)

  • Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern des Regelschulangebotes:
    Voraussetzung ist, dass die Unterstützungsmöglichkeiten der Regelschule inkl. zusätzlich möglicher Massnahmen durch das Schulinspektorat ausgeschöpft, resp. nicht hinreichend sind.
  • Die Lehrpersonen informieren die Eltern bei der Unterzeichnung der Anmeldung darüber, dass die EB bei Bedarf an verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen ein Standardisiertes Abklärungsverfahren (SAV) durchführt. Bei fraglichem Bedarf an verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen mit Förderschwerpunkt Sprache (Besuch einer Sprachheilschule) oder einer integrativ umgesetzten Schulung mit diesem Förderschwerpunkt sind die Eltern zusätzlich zu informieren, dass die Abklärung auch durch die kantonale Abklärungsstelle Sprache (Hauptsitz in Münchenbuchsee) durchgeführt werden kann. 
  • Vorschulkinder können von den Eltern, von der Früherziehung, den Logopädinnen/Logopäden oder von Kinderärzten/Spezialärztinnen im Einverständnis der Erziehungsberechtigten mit dem Anmeldeformular und ergänzenden Fachberichten angemeldet werden.
  • Bei Bedarf wird im Rahmen eines vom Schulinspektorat verfügten Zuweisungsverfahrens ein Standardisiertes Abklärungsverfahren (SAV) durchgeführt.
  • In bestimmten Situationen eröffnet die Schulaufsicht ein Zuweisungsverfahren zur Prüfung des Bedarfs an verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen. Die Anmeldung an die Erziehungsberatung erfolgt mit dieser Verfügung, die EB führt ein Standardisiertes Abklärungsverfahren (SAV) durch.
  • Die Erziehungsberatung erstellt einen SAV-Bericht zuhanden des Schulinspektorats mit Empfehlungen von Massnahmen; die Eltern erhalten eine Kopie.
  • Das Schulinspektorat prüft den Bericht und die empfohlenen Massnahmen und verfügt die Zuweisung zum besonderen Volksschulangebot (bVSA integrativ oder separativ) inkl. der verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen.

Weitere wichtige Informationen finden Sie hier. Bitte beachten Sie insbesondere die Informationen für Kinder mit Bedarf an verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen mit Förderschwerpunkt Sprache.

Anmeldefristen bei der Erziehungsberatung


Alle Fragestellungen können ganzjährig angemeldet werden. Damit die schulischen Massnahmen im neuen Schuljahr beginnen können, sind Fragestellungen nach Massnahmen des Regelschulangebotes bis spätestens am 1. März anzumelden.
Für alle Fragestellungen betreffend verstärkte sonderpädagogische Massnahmen und besonderes Volksschulangebot gilt der 1. November als spätester Anmeldetermin.

Eltern und Jugendliche können sich für Beratungen während des ganzen Jahres anmelden.

Massnahmen des Regelschulbereichs mit Beginn im neuen Schuljahr

Anmeldung bis 1. März

Zuweisung zu besonderen Klassen (EK, KbF), Prüfung des Bedarfs von mehr als 2 rILZ, 2-jährige Einschulung in Regelklasse, Ausgleichsmassnahmen, Zulassung zur Begabtenförderung (a.o.B.).

Keine Anmeldung bei der Erziehungsberatung erforderlich für:

  • Spezialunterricht
  • Erweiterte Unterstützung
    • Verlängerungen von eU für das zweite Semester bis Ende Schuljahr 2023/2024 (Schulleitung kann diese bei der zuständigen Person des Schulinspektorates beantragen)
  • Detaillierte Informationen zu eU erfolgten anlässlich der Novemberkonferenzen 2023 der Schulaufsicht mit den Schulleitungen. Im überarbeiteten MR-Leitfaden wird der Einsatz der Ressourcen aus dem Pool eU durch die Schulleitungen näher beschrieben (s. unten "Leitfaden Massnahmen in der Regelschule (MR) Ausgabe Januar 2024")
  • Überprüfung der Zulassung zur Begabtenförderung (Verlängerung der Teilnahme an Förderprogrammen für ausserordentlich begabte Schülerinnen und Schüler) nach Art. 14, MRDV
  • Anpassung oder Ausbau von rILZ bei bereits bestehendem Antrag von mehr als 2 rILZ

Verstärkte sonderpädagogische Massnahmen (bVSA) mit Beginn im neuen Schuljahr

Anmeldung bis 1. November

  • Erstabklärungen für bVSA integrativ oder separativ
  • Erstabklärungen für bVSA integrativ oder separativ mit Schwerpunkt Sprache für Vorschulkinder und Kinder bis im 1. Kindergartenjahr

Verlängerungen und Überprüfungen von verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen

Anmeldung bis 1. November

  • Verlängerungen bVSA integrativ und separativ ohne Einvernehmen von Schule und Eltern
  • Überprüfung Wechsel der Schulung von bVSA separativ zu bVSA integrativ, von bVSA integrativ zu bVSA separativ oder von bVSA zur Regelschule
  • Überprüfung eines Wechsels von einer bVS zu einer
    anderen bVS (Anmeldungen nur nach vorgängiger Absprache mit dem zuständigen Schulinspektorat)

Keine Anmeldung bei der Erziehungsberatung erforderlich für:

Verlängerung von bVSA integrativ und separativ im Einvernehmen von Schule und Eltern (Meldung durch Schule an Schulinspektorat bis 1. November)

Anmeldeformulare, Merkblätter und Downloads

Andere Erziehungs- und Fachpersonen sowie Behörden

Sie können Kinder und Jugendliche mit einem schriftlichen Bericht bei der für die Wohngemeinde zuständigen Regionalstelle anmelden. Voraussetzung für die Anmeldung ist das Einverständnis der Eltern oder des/der Jugendlichen.

Aus Datenschutzgründen sind keine Anmeldungen per E-Mail erlaubt.

Wir arbeiten eng mit anderen Fachpersonen und Fachstellen zusammen. Bei Bedarf kann ein Kontakt hergestellt werden.

Anmeldung mittels PDF-Formular

Wir danken Ihnen bestens für die konstruktive Zusammenarbeit!

Sprechstunden

Sprechstunden finden nach Vereinbarung statt. Die Anmeldung erfolgt via Sekretariat der zuständigen Regionalstelle.

In einer Sprechstunde können Sie nach einer kurzen Wartezeit Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch während 30 bis 60 Minuten darlegen und sich beraten lassen. In der Regel findet eine Sprechstunde persönlich in den EB-Räumlichkeiten statt, in Ausnahmefällen oder je nach Region auch telefonisch. Am Schluss der Sprechstunde wird über die weiteren Schritte entschieden.

Sprechstunden stehen Eltern, Jugendlichen, Lehrkräften, Schulverantwortlichen und weiteren Personen im Umfeld von Kind und Jugend zur Verfügung. Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Regionalstelle über die Möglichkeiten und Bedingungen.

Telefonischer Auskunftsdienst

Wir erteilen Ihnen gerne am Telefon Auskunft auf einfache Anfragen. Entweder kann Ihnen das Sekretariat die gewünschte Information mitteilen oder Sie werden mit einer kompetenten Person verbunden. Informieren Sie sich bitte über die telefonische Erreichbarkeit bei der für Sie zuständigen Regionalstelle.

E-Mail

Wir geben per E-Mail Auskunft auf einfache Anfragen. Aus Datenschutzgründen geben wir aber auf diesem Weg keine Informationen weiter, die dem Datenschutz unterliegen.

Aus Datenschutzgründen sind Anmeldungen per E-Mail nicht erlaubt.

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