Die Erziehungsberatung unterstützt Kinder, Jugendliche und Familien auf ihren Entwicklungswegen.
Dienstleistungen für Kinder, Jugendliche und Familien
- VorschulkinderAngebot für Vorschulkinder
- SchulkinderAngebot für Schulkinder
- JugendlicheAngebot für Jugendliche
- FamilienAngebot für Familien
Dienstleistungen für Schulen, Behörden und Gerichte
- Psychologie für die SchuleInformationen für Schulen
- Psychologische Erste Hilfe (PEH)Angebot Psychologische Erste Hilfe
- Psychologische ExpertisenInformationen für Behörden und Gerichte
Allgemeine Informationen zu Anmeldungen und Auskünften
Wie melden Sie sich an?
Eltern oder gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter von Kindern und Jugendlichen melden sich telefonisch oder schriftlich bei der für ihre Gemeinde zuständigen Regionalstelle an, insbesondere bei Themen wie
- Erziehungsfragen, vom frühen Kindesalter bis zur Volljährigkeit
- Fragen zur Entwicklung von Kindern / Entwicklungsstörungen
- familiären Konflikten
- Folgen von Trennung und Scheidung
- psychischen Belastungssituationen / psychischen Auffälligkeiten
- usw.
Kinder und Jugendliche dürfen sich auch selber anmelden.
Volksschule
Mit REVOS 2020 und der Einführung des Standardisierten Abklärungsverfahrens SAV ändern sich die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an erweiterter Unterstützung eU (bisher: Pool 2) und verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen (bisher: Kinder mit besonderem Bildungsbedarf nach SPMV).
Diese Unterstützungsformen sollen dann zum Tragen kommen, wenn die Möglichkeiten der Regelschule ausgeschöpft oder nicht ausreichend sind.
1. Regelschulangebot (einfache sonderpädagogische Massnahmen)
Bei Lernschwierigkeiten und Lernstörungen, Auffälligkeiten im Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten unterstützt die Schule die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des 4-Stufenmodells (inkl. Spezialunterricht während vier Semestern).
Für die Beantragung von «Spezialunterricht für die Dauer von mehr als vier Semestern» und für weitere antragspflichtige Massnahmen findet in der Regel vorgängig ein Elterngespräch in der Schule statt. Die Anmeldung an der EB erfolgt schriftlich mit dem Anmeldformular, das von der Lehrperson ausgefüllt und von den Eltern mitunterzeichnet wird (Anmeldung/Bericht Schule). Die fachspezifische Beurteilung der Heilpädagogin/des Heilpädagogen, der Logopädin/des Logopäden oder der Psychomotoriktherapeutin/des Psychomotoriktherapeuten (4-Stufenmodell) ist beizulegen. Voraussetzung für die Anmeldung ist das Einverständnis der Eltern oder der/des Jugendlichen.
Die Formulare der zuständigen Regionalstelle finden Sie über den nachfolgenden Link
Aufträge der Schulleitung
- Schulleitungen können der Erziehungsberatung einen Auftrag erteilen, wenn sie eine Entscheidungsgrundlage für einen umstrittenen oder unklaren Entscheid zu einfachen sonderpädagogischen Massnahmen benötigen. Dazu verfasst die Schulleitung einen kurzen Bericht zur Ausgangslage mit Fragen. Die Eltern erhalten eine Kopie dieses Auftrags.
- Ob die Unterstützungsmöglichkeiten der Regelschule ausgeschöpft oder nicht ausreichend sind, kann die Schulleitung mittels der Checkliste mit den Lehrpersonen evaluieren. Die Checkliste für Schulleitungen finden Sie über den nachfolgenden Link:
Formulare, Merkblätter und Downloads
- Für eine Abklärung des Bedarfs an erweiterter Unterstützung (eU) oder an verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen des besonderen Volksschulangebotes (bVSA) ist die Checkliste zusammen mit dem Anmeldeformular der Klassenlehrperson und der fachspezifischen Beurteilung der Speziallehrperson mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten der regionalen EB-Stelle zuzustellen. Für die Erziehungsberatungsstellen sind all diese Informationen wichtig, um in der Abklärung die bereits eingesetzten Massnahmen berücksichtigen und bei Bedarf gezielt nachfragen zu können. Sie hilft auch bei der Entscheidung, ob dem Schulinspektorat eU empfohlen werden kann.
2. Besonderes Volksschulangebot (verstärkte sonderpädagogische Massnahmen)
- Abklärungen für einen allfälligen Bedarf an verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen von Schülerinnen und Schülern der Regelschule sind mit den Unterlagen der Schule im Einverständnis der Erziehungsberechtigten durch die Schulleitung mit Checkliste anzumelden.
- Vorschulkinder können von den Eltern, von der Früherziehung oder von Kinderärzten/Spezialärztinnen im Einverständnis der Erziehungsberechtigten schriftlich angemeldet werden.
- Bei Bedarf wird im Rahmen eines vom Schulinspektorat verfügten Zuweisungsverfahrens ein standardisiertes Abklärungsverfahren (SAV) durchgeführt.
- Die Erziehungsberatung erstellt einen SAV-Bericht z.H. des Schulinspektorats mit Empfehlungen von Massnahmen, die Eltern erhalten eine Kopie.
- Das Schulinspektorat prüft den Bericht und die empfohlenen Massnahmen und verfügt die Zuweisung zum besonderen Volksschulangebot (bVSA integrativ oder separativ) inkl. der verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen.
- Verlängerungen oder Überprüfungen von verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen für das nächste Schuljahr sind im Einverständnis der Erziehungsberechtigten mit dem Anmeldeformular der regionalen Erziehungsberatungsstelle und den beigelegten Förderberichten der regionalen Erziehungsberatungsstelle bis am 1. November des laufenden Schuljahres anzumelden.
Die Anmeldeformulare und Beurteilungsformulare sowie die Checklisten für die Schulleitungen zur Abklärung des Bedarfs an erweiterter Unterstützung und verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen finden Sie über den nachfolgenden Link.
Anmeldefristen bei der Erziehungsberatung
Alle Fragestellungen können ganzjährig angemeldet werden. Damit die schulischen Massnahmen im neuem Schuljahr beginnen können, gelten je nach Fragestellung unterschiedliche späteste Anmeldetermine.
Eltern und Jugendliche können sich für Beratungen während des ganzen Jahres anmelden.
Einfache sonderpädagogische Massnahmen mit Beginn im neuen Schuljahr |
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Spezialunterricht (SPU) für Dauer von mehr als Zuweisung zu besonderen Klassen (EK, KbF), |
bis am 1. März |
Erstabklärungen für erweiterte Unterstützung (eU) |
bis am 1. November |
Überprüfung der Fortsetzung von eU, wenn: - Fortsetzung strittig oder fachlich zu überprüfen - Fortsetzung der Unterstützung als verstärkte - Verlängerung von eU mit mehr als 4 Lektionen |
bis am 1. November |
Keine Anmeldung bei der EB erforderlich: - Spezialunterricht bis zu 4 Semestern - Verlängerung von eU im Einvernehmen von Schule und Eltern bis und mit - Überprüfung der Zulassung zur Begabtenförderung (Verlängerung der |
Verstärkte sonderpädagogische Massnahmen (bVSA) mit Beginn im neuen |
|
Erstabklärungen für bVSA integrativ oder separativ |
bis am 1. November |
Erstabklärungen für bVSA integrativ oder separativ |
bis am 1. Januar |
Verlängerungen bVSA integrativ und separativ im Einvernehmen von Schule und Eltern |
bis am 1. Februar |
Anmeldeformulare, Merkblätter und Downloads
Andere Erziehungs- und Fachpersonen sowie Behörden
Sie können Kinder und Jugendliche mit einem schriftlichen Bericht bei der für die Wohngemeinde zuständigen Regionalstelle anmelden. Voraussetzung für die Anmeldung ist das Einverständnis der Eltern oder des/der Jugendlichen.
Aus Datenschutzgründen sind keine Anmeldungen per E-Mail erlaubt.
Wir arbeiten eng mit anderen Fachpersonen und Fachstellen zusammen. Bei Bedarf kann ein Kontakt hergestellt werden.
Wir danken Ihnen bestens für die konstruktive Zusammenarbeit!
Sprechstunden
Sprechstunden finden nach Vereinbarung statt. Die Anmeldung erfolgt via Sekretariat der zuständigen Regionalstelle.
In einer Sprechstunde können Sie nach einer kurzen Wartezeit Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch während 30 bis 60 Minuten darlegen und sich beraten lassen. In der Regel findet eine Sprechstunde persönlich in den EB-Räumlichkeiten statt, in Ausnahmefällen oder je nach Region auch telefonisch. Am Schluss der Sprechstunde wird über die weiteren Schritte entschieden.
Sprechstunden stehen Eltern, Jugendlichen, Lehrkräften, Schulverantwortlichen und weiteren Personen im Umfeld von Kind und Jugend zur Verfügung. Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Regionalstelle über die Möglichkeiten und Bedingungen.
Telefonischer Auskunftsdienst
Wir erteilen Ihnen gerne am Telefon Auskunft auf einfache Anfragen. Entweder kann Ihnen das Sekretariat die gewünschte Information mitteilen oder Sie werden mit einer kompetenten Person verbunden. Informieren Sie sich bitte über die telefonische Erreichbarkeit bei der für Sie zuständigen Regionalstelle.
Wir geben per E-Mail Auskunft auf einfache Anfragen. Aus Datenschutzgründen geben wir aber auf diesem Weg keine Informationen weiter, die dem Datenschutz unterliegen. Aus Datenschutzgründen sind Anmeldungen per E-Mail nicht erlaubt.