Logo Kanton Bern / Canton de BerneErziehungsberatung

Psychologie für die Schule

Die Erziehungsberatungsstellen beurteilen Kinder und Jugendliche und beraten Eltern und Lehrkräfte bei allen Lern-, Leistungs- und Verhaltensauffälligkeiten. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Eltern und den verantwortlichen Lehrkräften. Die Anmeldung durch die Schule geschieht immer im Einverständnis mit den Eltern.

  • Fit für die Schule

Unsere Arbeitsweise – der Ablauf von Beurteilungen und Beratungen

Dringlichkeit

Aufgrund der Anmeldung wird die Dringlichkeit eingeschätzt und ein erster Termin vereinbart.  

Einladung

Die Einladungen zum ersten Gespräch erfolgen je nach Situation oder Regionalstelle telefonisch oder schriftlich. Einige Regionalstellen versenden Auftragsbestätigungen an die anmeldende Lehrkraft. Damit wird die Lehrkraft darüber informiert, was die weiteren Schritte sind und wer für den Auftrag verantwortlich ist.

Beurteilung / Diagnose

Der schriftliche Bericht der Lehrperson, die Gespräche mit den Erziehenden, die Arbeit mit dem Kind und eventuell weitere Informationen ergeben eine Beurteilung oder Diagnose. Ziel ist es, den Betroffenen Massnahmen vorzuschlagen, die zur Verbesserung der Situation führen können.

Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes werden Beurteilungen und Diagnosen mündlich vermittelt. Bei Schullaufbahnentscheiden geht ein kurzer Bericht mit einem Antrag an die Schulkommission. Bei Anmeldungen durch die Schule erklären sich die Eltern damit einverstanden, dass die Lehrpersonen über die für die Schule relevanten Dinge informiert werden.

Intervention / Massnahmen

Die Intervention orientiert sich an der Fragestellung. Handlungsleitende Maxime ist das Kindeswohl. Die Interventionsformen gehen von einfachen, wenig zeitaufwändigen (Klärung, Informationsvermittlung) über Beratung/Coaching bis zu psychotherapeutischen Massnahmen. Schulische Massnahmen werden von uns empfohlen, aber nicht verordnet. Für Schullaufbahnentscheide stellen wir der Schulleitung einen Antrag. Die Schulleitung beschliesst die Schullaufbahnentscheide. Nur in ganz bestimmten und seltenen Fällen beantragen wir eine schulische Massnahme ohne Zustimmung der Eltern.

Abschluss / Abbruch

Wenn der Auftrag erfüllt ist, wird er abgeschlossen. Anmeldende Instanzen erhalten eine Rückmeldung über den Abschluss. Sie werden auch informiert, wenn es zu einem Abbruch des Beurteilungs- und Beratungsprozesses kommt.

Unterstützungsmassnahmen in der Volksschule

Mit REVOS und der Verordnung über die einfachen sonderpädagogischen und unterstützenden Massnahmen im Regelschulangebot (VMR) – vormals BMV - haben sich die Verantwortlichkeiten, Vorgehensweisen zu Abklärungen und Zuweisungen wesentlich verändert.

Hier finden Sie weitere Informationen als Übersicht:

Für gewisse Schullaufbahnentscheide und für sonderpädagogische Massnahmen in der Volksschule muss eine Fachinstanz beigezogen werden. Damit soll eine von der Schule unabhängige Beurteilung und Beratung sichergestellt werden. Die Bernische Bildungsgesetzgebung hat die kantonale Erziehungsberatung hierfür bestimmt.

Die Fachinstanz stellt der Schulleitung einen Antrag oder macht eine Empfehlung, diese verfügt. Die Verfügung gilt in der Regel befristet. Abschluss und Weiterführung liegt in der Kompetenz der Schulleitung, Ausnahme bilden die Zuweisung zum besonderen Volksschulangebot mit den entsprechenden verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen, Dauer des Spezialunterrichtes SPU länger als vier Semester sowie die Reintegration von Schülerinnen und Schülern aus den besonderen Klassen (Einschulungsklasse und Klasse zur besonderen Förderung).
 

Einfache sonderpädagogische Massnahme Spezialunterricht

Spezialunterricht ist ein Angebot der Schule zur Unterstützung von Kindern mit besonderem Förderbedarf. Die Schule bietet Spezialunterricht mit den folgenden Schwerpunkten an: Logopädie, Psychomotorik und integrative Förderung. Der Spezialunterricht ist für Eltern kostenlos und in der Bildungsgesetzgebung geregelt.

Wichtige Begriffe

  • Versorgungsgrad:
    Jede Region verfügt, abhängig von der Schülerzahl, über eine bestimmte Anzahl Lektionen Spezialunterricht.
  • Versorgungsauftrag:
    Mit den zur Verfügung stehenden Kapazitäten sind diejenigen Kinder, die einer Förderung im Spezialunterricht bedürfen, zu betreuen. Das verlangt eine Bewirtschaftung der Lektionen innerhalb der Region, die Teams der Lehrkräfte für Spezialunterricht verfügen dazu über Steuerungsinstrumente.
  • Stufenmodell:
    Eine Förderung im Spezialunterricht ist nur die letzte Massnahme in einer Kette von Möglichkeiten. Das Stufenmodell sieht zur Förderung ein vierstufiges Modell vor: Differenzierung im Unterricht, Unterstützung durch die Eltern, Beurteilung/Beratung durch eine Lehrkraft für Spezialunterricht, Förderung im Spezialunterricht.
  • Die ersten vier Semester kann der Spezialunterricht durch die Schulleitung ohne Antrag der Erziehungsberatung verfügt werden.
    Können die Schwierigkeiten als Folge einer komplexer Problematik nicht behoben werden, kann die Schulleitung den Spezialunterricht auf Antrag der Erziehungsberatung weiter verfügen.

Anmeldungen im Hinblick auf einfache oder verstärkte sonderpädagogische Massnahmen

Wenn die Lehrkraft in ihrer Fragestellung und ihrer Beurteilung als mögliche Massnahme eine besondere Förderung oder eine längerfristige Unterstützung im Spezialunterricht in Betracht zieht, gilt das 4-Stufenmodell.

Stufe I: Differenzierung

Das Volksschulgesetz und der Lehrplan gehen davon aus, dass für die Förderung von Kindern mit Lernschwierigkeiten in erster Linie die Regelklassenlehrkraft oder die Kindergärtnerin/der Kindergärtner verantwortlich ist und diese Kinder durch innere Differenzierung bezüglich Leistungsanforderungen, Methodik und Beurteilung unterrichtet werden.

Stufe II: Unterstützung durch die Eltern

Viele Eltern sind bereit, die Bemühungen der Schule im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen. Dabei sind sie auf genaue Instruktion, was, wie viel sie, wie und wie lange mit ihren Kindern arbeiten sollen, angewiesen. Diese Zusammenarbeit stärkt die Eltern in ihren elterlichen Funktionen, zeigt ihnen aber auch, dass die schulische Entwicklung ihres Kindes nicht allein Sache der Schule ist.

Stufe III: Beratung/Beurteilung

Beizug einer Lehrkraft aus dem Team der Lehrkräfte für Spezialunterricht zur Beurteilung und zur Beratung. Stufe III ist die wichtigste Stufe im Stufenmodell, hier findet eine Triage über die weiteren Schritte statt. Mögliche Wege sind z.B.:

  • Eine direkte Anmeldung bei der EB / der KJP mit entsprechender Fragestellung oder Weiterweisung an eine andere kompetente Stelle wie Schularzt, Schulkommission, Inspektorat oder Beratung des Inspektorats.
  • Zeitlich befristete Kurzintervention ohne Auftrag durch die Schulleitung (max. 12 Wochen) durch eine Lehrkraft für Spezialunterricht zur sorgfältigeren Beurteilung der Situation und Beratung der Lehrkraft.
  • Andere Massnahmen.

Stufe IV: Erfolgter Spezialunterricht/weitere Massnahmen/Lösungsversuche und involvierte Personen

Zeigt sich, dass eine Förderung im Spezialunterricht nötig ist, meldet die Lehrkraft das Kind der zuständigen Schulleitung mit Einverständnis der Eltern für Spezialunterricht bis zu vier Semestern an. Soll der Spezialunterricht weitergeführt werden, ist spätestens im 3. Semester die EB im Rahmen eines Fachgesprächs, initiiert durch die Schulleitung, beratend beizuziehen.

Erweist sich während der Förderung im Rahmen des Spezialunterrichtes, dass es sich um eine komplexere Situation handelt als diese Massnahme abdecken kann und fachliche Fragen unbeantwortet bleiben, meldet die Lehrperson das Kind im Einverständnis der Eltern bei der Erziehungsberatung zur Beurteilung und Beratung schriftlich an. Der Anmeldung wird eine ergänzende fachspezifische Beurteilung (FSB) durch eine Lehrkraft für Spezialunterricht beigelegt.

Die Erziehungsberatung lädt die Eltern und das Kind zu einer ergänzenden pädagogisch-psychologischen Beurteilung ein und nimmt Kontakt mit den Lehrpersonen auf. Die EB meldet zurück, welche Ressourcen und Entwicklungsauffälligkeiten sichtbar sind und berät die Schule im Umgang damit.

Regionale Organisation

Die zeitliche und geografische Organisation und zum Teil auch die Abläufe in der Zuweisung sind regionenspezifisch ausgeprägt. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Regionalstelle.

Beratung von Schulverantwortlichen

Neben den schulpsychologischen Aufgaben im engeren Sinn (Beurteilung von Kindern und Jugendlichen und Beratung von Eltern und Lehrkräften) stehen die Erziehungsberatungsstellen auch den Schulverantwortlichen (Schulleitungen, Schulkommissionen) in einer Reihe von Fragen beratend zur Seite. Dafür kann via Sekretariat mit der zuständigen Regionalstelle ein Telefontermin vereinbart werden.

Zum Beispiel bei folgenden Fragen:

  • Lokale oder regionale Schulentwicklung
  • Umgang mit schwierigen Klassensituationen
  • Umgang mit schwierigen Eltern
  • Umgang mit Heterogenität
  • Integration von Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung/Behinderung, Migranten und Migrantinnen
  • etc.

Beratung von Eltern und anderen Erziehungsverantwortlichen

Für die Beratung kann das Angebot der Sprechstunde dienlich sein. Für die Anmeldung wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihre Regionalstelle.

Verstärkte sonderpädagogische Massnahmen

Mit REVOS 2020 ist die Bildungs- und Kulturdirektion für die bisherige integrative und separative Sonderschulung zuständig. Neu heisst die integrative Schulung besonderes Volksschulangebot integrativ (bVSA int.) und besonderes Volksschulangebot separativ (bVSA sep.). Hier besucht der Schülerin / der Schüler eine besondere Volksschule (vormals Sonderschule).

Für Schülerinnen und Schülern der Regelschule erfolgt die Anmeldung an der Erziehungsberatung zur Beurteilung durch die Klassenlehrperson mit ergänzenden Angaben der Schulleitung.

Vorschulkinder werden von der involvierten Fachperson (z.B. der Früherzieherin und/oder der Logopädin) im Einverständnis der Eltern mit dem Anmeldeformular und ergänzenden Fachberichten angemeldet.

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