Die Erziehungsberatungsstellen beurteilen Kinder und Jugendliche und beraten Eltern und Lehrkräfte bei allen Lern-, Leistungs- und Verhaltensauffälligkeiten. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Eltern und den verantwortlichen Lehrkräften. Die Anmeldung durch die Schule geschieht immer im Einverständnis mit den Eltern.
Unsere Arbeitsweise – der Ablauf von Beurteilungen und Beratungen
Dringlichkeit
Aufgrund der Anmeldung wird die Dringlichkeit eingeschätzt und ein erster Termin vereinbart.
Einladung
Die Einladungen zum ersten Gespräch erfolgen je nach Situation oder Regionalstelle telefonisch oder schriftlich. Einige Regionalstellen versenden Auftragsbestätigungen an die anmeldende Lehrkraft. Damit wird die Lehrkraft darüber informiert, was die weiteren Schritte sind und wer für den Auftrag verantwortlich ist.
Beurteilung / Diagnose
Der schriftliche Bericht der Lehrperson, die Gespräche mit den Erziehenden, die Arbeit mit dem Kind und eventuell weitere Informationen ergeben eine Beurteilung oder Diagnose. Ziel ist es, den Betroffenen Massnahmen vorzuschlagen, die zur Verbesserung der Situation führen können.
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes werden Beurteilungen und Diagnosen mündlich vermittelt. Bei Schullaufbahnentscheiden geht ein kurzer Bericht mit einem Antrag an die Schulkommission. Bei Anmeldungen durch die Schule erklären sich die Eltern damit einverstanden, dass die Lehrpersonen über die für die Schule relevanten Dinge informiert werden.
Intervention / Massnahmen
Die Intervention orientiert sich an der Fragestellung. Handlungsleitende Maxime ist das Kindeswohl. Die Interventionsformen gehen von einfachen, wenig zeitaufwändigen (Klärung, Informationsvermittlung) über Beratung/Coaching bis zu psychotherapeutischen Massnahmen. Schulische Massnahmen werden von uns empfohlen, aber nicht verordnet. Für Schullaufbahnentscheide stellen wir der Schulleitung einen Antrag. Die Schulleitung beschliesst die Schullaufbahnentscheide. Nur in ganz bestimmten und seltenen Fällen beantragen wir eine schulische Massnahme ohne Zustimmung der Eltern.
Abschluss / Abbruch
Wenn der Auftrag erfüllt ist, wird er abgeschlossen. Anmeldende Instanzen erhalten eine Rückmeldung über den Abschluss. Sie werden auch informiert, wenn es zu einem Abbruch des Beurteilungs- und Beratungsprozesses kommt.
Unterstützungsmassnahmen in der Volksschule
Mit REVOS und der Verordnung über die einfachen sonderpädagogischen und unterstützenden Massnahmen im Regelschulangebot (VMR) – vormals BMV - haben sich die Verantwortlichkeiten, Vorgehensweisen zu Abklärungen und Zuweisungen wesentlich verändert.
Hier finden Sie weitere Informationen als Übersicht:
Für gewisse Schullaufbahnentscheide und für sonderpädagogische Massnahmen in der Volksschule muss eine Fachinstanz beigezogen werden. Damit soll eine von der Schule unabhängige Beurteilung und Beratung sichergestellt werden. Die Bernische Bildungsgesetzgebung hat die kantonale Erziehungsberatung hierfür bestimmt.
Die Fachinstanz stellt der Schulleitung einen Antrag oder macht eine Empfehlung, diese verfügt. Die Verfügung gilt in der Regel befristet. Abschluss und Weiterführung liegt in der Kompetenz der Schulleitung, Ausnahme bilden die Zuweisung zum besonderen Volksschulangebot mit den entsprechenden verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen, Dauer des Spezialunterrichtes SPU länger als vier Semester sowie die Reintegration von Schülerinnen und Schülern aus den besonderen Klassen (Einschulungsklasse und Klasse zur besonderen Förderung).
Einfache sonderpädagogische Massnahme Spezialunterricht
Spezialunterricht ist ein Angebot der Schule zur Unterstützung von Kindern mit besonderem Förderbedarf. Die Schule bietet Spezialunterricht mit den folgenden Schwerpunkten an: Logopädie, Psychomotorik und integrative Förderung. Der Spezialunterricht ist für Eltern kostenlos und in der Bildungsgesetzgebung geregelt.
Wichtige Begriffe
- Versorgungsgrad:
Jede Region verfügt, abhängig von der Schülerzahl, über eine bestimmte Anzahl Lektionen Spezialunterricht. - Versorgungsauftrag:
Mit den zur Verfügung stehenden Kapazitäten sind diejenigen Kinder, die einer Förderung im Spezialunterricht bedürfen, zu betreuen. Das verlangt eine Bewirtschaftung der Lektionen innerhalb der Region, die Teams der Lehrkräfte für Spezialunterricht verfügen dazu über Steuerungsinstrumente. - Stufenmodell:
Eine Förderung im Spezialunterricht ist nur eine Massnahme in einer Kette von Möglichkeiten. Das Stufenmodell sieht zur Förderung ein vierstufiges Modell vor: Differenzierung im Unterricht, Unterstützung durch die Eltern, Einbezug von schulinternen Fachpersonen, Einbezug von schulexternen Fachpersonen.
4-Stufenmodell
Siehe Seite 48 im Dokument "Leitfaden Massnahmen in der Regelschule"
Stufe I: Förderung im Regelunterricht
Bevor umfassende und weitergehende Massnahmen eingeleitet werden, sind vorgängig durch die Klassenlehrperson niederschwellige Massnahmen zu prüfen und ggf. zu ergreifen, wie innere Differenzierung und individuelle Förderung im Rahmen des Klassenunterrichts.
Stufe II: Unterstützung durch die Eltern
Die Wirksamkeit niederschwelliger Massnahmen wird erhöht, wenn sie in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten umgesetzt werden. So können zusätzlich unterrichtsergänzende und externe Fördermassnahmen (Aufgabenhilfe, Tagesschulangebote) eingeleitet werden.
Stufe III: Fachspezifische Erfassung / Beurteilung
Die fachspezifische Erfassung durch die MR-Lehrpersonen für Spezialunterricht bzw. DaZ-Lehrperson ist eine fachliche Ergänzung zu den Beobachtungen und zur Beurteilung der Klassenlehrperson zuhanden der Schulleitung.
Im 3. Semester wird evaluiert, ob Spezialunterricht und/oder erweiterte Unterstützung ab 5 Semestern benötigt wird. Dazu bezieht die Schulleitung und/oder MR-Schulleitung die EB bei. Gemeinsam wird die Weiterführung des Spezialunterrichts oder der erweiterten Unterstützung besprochen und geprüft, in welchen Fällen (d.h. Schülerinnen und Schüler mit Entwicklungsrisiken) eine Abklärung (auf der Erziehungsberatung) sinnvoll ist.
Stufe IV: Beratung durch die Erziehungsberatungsstelle
Erweist sich während der Förderung im Rahmen des Spezialunterrichtes, dass es sich um eine komplexere Situation handelt als diese Massnahme abdecken kann und fachliche Fragen unbeantwortet bleiben, meldet die Lehrperson das Kind im Einverständnis der Eltern bei der Erziehungsberatung zur Beurteilung und Beratung schriftlich an. Der Anmeldung wird eine ergänzende fachspezifische Beurteilung (FSB) durch eine Lehrkraft für Spezialunterricht beigelegt.
Die Erziehungsberatung lädt die Eltern und das Kind zu einer ergänzenden pädagogisch-psychologischen Beurteilung ein und nimmt Kontakt mit den Lehrpersonen auf. Die EB meldet zurück, welche Ressourcen und Entwicklungsauffälligkeiten sichtbar sind und berät die Schule im Umgang damit.
Regionale Organisation
Die zeitliche und geografische Organisation und zum Teil auch die Abläufe in der Zuweisung sind regionenspezifisch ausgeprägt. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Regionalstelle.
Beratung von Schulverantwortlichen
Neben den schulpsychologischen Aufgaben im engeren Sinn (Beurteilung von Kindern und Jugendlichen und Beratung von Eltern und Lehrkräften) stehen die Erziehungsberatungsstellen auch den Schulverantwortlichen (Schulleitungen, Schulkommissionen) in einer Reihe von Fragen beratend zur Seite. Dafür kann via Sekretariat mit der zuständigen Regionalstelle ein Telefontermin vereinbart werden.
Zum Beispiel bei folgenden Fragen:
- Lokale oder regionale Schulentwicklung
- Umgang mit schwierigen Klassensituationen
- Umgang mit schwierigen Eltern
- Umgang mit Heterogenität
- Integration von Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung/Behinderung, Migranten und Migrantinnen
- etc.
Beratung von Eltern und anderen Erziehungsverantwortlichen
Für die Beratung kann das Angebot der Sprechstunde dienlich sein. Für die Anmeldung wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihre Regionalstelle.
Verstärkte sonderpädagogische Massnahmen
Mit REVOS 2020 ist die Bildungs- und Kulturdirektion für die bisherige integrative und separative Sonderschulung zuständig. Neu heisst die integrative Schulung besonderes Volksschulangebot integrativ (bVSA int.) und besonderes Volksschulangebot separativ (bVSA sep.). Hier besucht der Schülerin / der Schüler eine besondere Volksschule (vormals Sonderschule).
Für Schülerinnen und Schülern der Regelschule erfolgt die Anmeldung an der Erziehungsberatung zur Beurteilung durch die Klassenlehrperson mit ergänzenden Angaben der Schulleitung.
Vorschulkinder werden von der involvierten Fachperson (z.B. der Früherzieherin und/oder der Logopädin) im Einverständnis der Eltern mit dem Anmeldeformular und ergänzenden Fachberichten angemeldet.
Bestätigungen für Nachteilsausgleich Sek II (Berufs- und Mittelschulen)
Wenn Sie für die Mittelschule oder Berufsschule eine aktuelle Bestätigung («Fachbericht/Gutachten») einer Diagnose für einen allfälligen Nachteilsaugleich benötigen, dann wenden Sie sich bitte an diejenige Stelle, welche die Diagnose erstmalig gestellt hat.
Die EB stellt ausschliesslich für Lese-Rechtschreibstörungen, Rechenstörungen und AD(H)S Bestätigungen im Hinblick auf einen Nachteilsausgleich aus. Wenn die EB eine dieser Diagnosen erstmalig gestellt hat, können Sie sich für die Bestätigung für die Berufs- oder Mittelschule bei der EB melden. Die Wartefrist bei der EB kann mehrere Monate betragen. Melden Sie sich spätestens sechs Monate bevor Sie die Bestätigung einreichen müssen. Beachten Sie die Fristen der Mittelschulen unter Nachteilsausgleich an Mittelschulen.
Weitere Störungsbilder (z.B. ASS) werden nicht von der EB bestätigt.