Die Erziehungsberatung (EB) ist eine öffentliche Fach- und Beratungsstelle. Wir bieten in unseren Regionalstellen neutrale psychologisch-pädagogische Beurteilungen, Beratungen und psychotherapeutische Behandlungen an. Wir sind berufsethischen und fachlichen Standards verpflichtet. Unsere Psychologinnen und Psychologen unterstehen der Schweigepflicht.
Die Erziehungsberatung im Überblick
Wofür sind wir da
Wir bieten psychologische Unterstützung bei schwierigen Erziehungssituationen, familiären Belastungen, Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten, schulischen Lern- und Leistungsproblemen und anderen Schwierigkeiten.
Für wen sind wir da
Unser Angebot steht sowohl Eltern, Familien, Kindern und Jugendlichen, wie auch Schulen, Fachpersonen und Behörden zur Verfügung. Zuständig ist die EB ab Geburt bis zum Abschluss der beruflichen Grund- und Mittelschulbildung. Unsere Leistungen sind für Ratsuchende gratis. Aufträge von Behörden sind kostenpflichtig.
Wo finden Sie uns
Sie finden eine der vierzehn regionalen Beratungsstellen ganz in Ihrer Nähe.
Unsere Aufgaben
Die Anmeldegründe reichen von Erziehungs- und Schulungsfragen bis zu Verhaltensauffälligkeiten und Leistungsschwierigkeiten von Kindern und Jugendlichen in Familie und Schule.
- Wenn die Schwierigkeiten in der Erziehung zu einer so grossen Belastung werden, dass man sie als Eltern nicht mehr allein bewältigen kann (Ungehorsam, Trotz, Angst, Aggressivität, Streit unter den Geschwistern, Probleme im Umgang mit Gleichaltrigen, schwierige Aufgabensituationen, Ablösungsprobleme etc.).
- Wenn die Familie in einer schwierigen Situation steht (Trennung, Scheidung, andere familiäre Belastungen etc.).
- Wenn Schulprobleme den Beizug einer aussenstehenden Fachstelle nahelegen (Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten etc.).
- Wenn in einer Klasse oder in einem Schulhaus Probleme bestehen (z.B. Gewalt, Diskriminierungen).
- Wenn zwischen Konfliktparteien vermittelt werden soll oder wenn Fachberichte zur Urteilsfindung dienen sollen.
Unsere Aufgaben finden sich demnach zusammengefasst in drei Tätigkeitsfeldern:
- Aufgaben als Fachinstanz im Rahmen der Bildungsgesetzgebung: Schulische Beurteilungen und Antrag für Massnahmen an die Schulkommission (z.B. Spezialunterricht, besondere Klassen, spezielle Schullaufbahnentscheide)
- Aufgaben als öffentliche Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche und deren Erziehungsverantwortliche
- Psychologisch-pädagogische Expertinnen- und Expertenfunktionen für Dritte (z.B. Gerichte, Vormundschaftsbehörden, Regierungsstatthalter)
Organisation/Standorte
Organisation
Die regionalen Erziehungsberatungsstellen sind der Leitung der Abteilung Erziehungsberatung der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern unterstellt. Sie gehören zum Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung.
Die Erziehungsberatungsstellen können mit ihrem Angebot auf regionale Gegebenheiten und Notwendigkeiten Rücksicht nehmen.
Standorte
Sie können sich bei Ihrer Regionalstelle direkt anmelden.
Anmeldung
Wie melden Sie sich an?
Eltern oder gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter von Kindern und Jugendlichen melden sich telefonisch oder schriftlich an die für ihre Gemeinde zuständige Regionalstelle. Kinder und Jugendliche dürfen sich auch selber anmelden.
Lehrkräfte an Kindergärten und Schulen, andere Erziehungs- und Fachpersonen sowie Behörden melden die Kinder und Jugendlichen mit einem schriftlichen Bericht an der für die Gemeinde zuständigen Regionalstelle an.
Voraussetzung für die Anmeldung ist das Einverständnis der Eltern oder der Jugendlichen.
Anmeldeformulare für die Schulen finden Sie auf den Seiten der verantwortlichen Regionalstelle. Die Anmeldung ist von den Eltern zu unterschreiben. Aus Datenschutzgründen sind keine Anmeldungen per E-Mail erlaubt.
Kosten
Unsere Dienstleistungen sind grundsätzlich kostenfrei.
Termine
Wichtige Termine werden jeweils im EDUCATION / Amtlichen Schulblatt (ASB) publiziert.