Experten- und Expertinnentätigkeit
Wir übernehmen im Grundauftrag psychologisch-pädagogische Experten- und Expertinnenfunktionen gegenüber Dritten. Gutachten und behördlich angeordnete Beratungen oder Mediationen sind in der Regel kostenpflichtig. Auskünfte im Rahmen der Amtshilfe sind unentgeltlich.
Ausserdem arbeiten wir in verschiedenen Arbeitsgruppen mit, die sich mit kinder- und jugendpsychologischen Themen beschäftigen, oder werden als Expertinnen und Experten beigezogen.
So dienen wir z.B. folgenden Personen/Institutionen:
- Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB (Gutachten und Berichte)
- Gerichten (Gutachten und Berichte)
- Regierungsstatthalterämtern (Gutachten und Berichte)
- Schulinspektoraten (Beratung und Berichte bei Rekursverfahren)
- Schulverantwortlichen, Fachpersonen (Beratung)
- Politik, Gesetzgebung (Teilnahme an Vernehmlassungen)
- Medien (Auskünfte, Interviews)
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