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Schullaufbahnentscheide

Übertritt Kindergarten – Primarstufe


Lehrpersonen für den Kindergarten sind manchmal verunsichert, wenn sich ihre Beurteilung eines Kindes für den Übertritt von derjenigen der Eltern unterscheidet. Bitte beachten Sie unser entsprechendes Merkblatt.

  • Information über Anmeldetermine für antragspflichtige Schullaufbahnentscheide sowie einfache und verstärkte sonderpädagogische Massnahmen bei der EB

Grundsätze

Mit REVOS 2012 ist die „flexible Durchlaufzeit“ zu einem zentralen Begriff geworden. Der Übertritt soll keine Zäsur, sondern Teil eines kontinuierlichen Entwicklungsprozesses im Kindergarten und in der 1. Klasse sein. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und 1. Klasse unerlässlich.

  • In besonderen, gut begründeten Fällen besteht wie bisher - im Einverständnis mit den Eltern - die Möglichkeit einer Einschulung mit Unterstützung durch besondere pädagogische Massnahmen (Spezialunterricht, Schulung in einer Einschulungsklasse).
  • Sie als Lehrperson sind, auf Grund Ihrer Ausbildung und Ihrer Kenntnis des Kindes und seiner Entwicklung, auf dem Hintergrund des Lehrplans Experte und Expertin zur Beratung der Eltern in den Fragen, die sich beim Übertritt vom Kindergarten in die Primarstufe stellen. In den meisten Fällen werden Sie gemeinsam mit den Eltern über die Schullaufbahn eines Kindes und eventuell nötige Massnahmen entscheiden können.
  • Als Lehrperson für den Kindergarten haben Sie einen fachlichen Auftrag in Fragen des Übertritts. Daneben tragen aber auch die Eltern Verantwortung für die Schullaufbahn des Kindes. Die Eltern haben einen Anspruch auf einen altersgemässen Übertritt ihres Kindes. Aus wichtigen Gründen können die Kinder ein Jahr früher oder später in das 1. Schuljahr der Primarstufe übertreten. Ein solcher Entscheid wird in der Regel mit dem Entwicklungs- und Lernstand des Kindes begründet. Im Rahmen der „flexiblen Durchlaufzeit“ tritt das Kind dann nach dem 1. Jahr Kindergarten ins 1. Schuljahr der Primarstufe über oder tritt nach 2 Jahren Kindergarten noch nicht ins 1. Schuljahr der Primarstufe über.
  • Die Eltern werden sich in der Regel von Ihnen als Lehrperson beraten lassen, nötigenfalls ist auch eine ergänzende Beratung durch die Erziehungsberatung möglich. Diese ist immer freiwillig.
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