Logo Kanton Bern / Canton de BerneErziehungsberatung

Kindesschutz und Gefährdungssituationen

Haben Sie den Verdacht, dass ein Kind, eine Jugendliche oder ein Jugendlicher misshandelt oder sexuell ausgebeutet wird? Vermeiden Sie rasches und unüberlegtes Handeln, aber werden Sie aktiv. Wenden Sie sich mit Ihrem Verdacht an Ihre Regionalstelle oder an die Kinder- und Jugendpsychiatrische Poliklinik (031 633 41 41) und informieren Sie sich dort weiter. 

Wie die Erziehungsberatung mit familiären Gefährdungssituationen umgeht, ist in dieser Orientierungshilfe dargestellt.

  • Orientierungshilfe familiäre Gefährdungssituationen

Grundsätzlich gilt folgendes

Die Kinder/Jugendlichen sind ernst zu nehmen. Wahrnehmungen und Aussagen der Kinder/Jugendlichen sind möglichst präzise festzuhalten. Vermeiden Sie vorschnelle Interpretationen. Ein Symptom kann verschiedene Gründe haben. Bekannte, Kollegen/Kolleginnen, Freunde/Freundinnen können Ihnen in diesem speziellen Fall nur beschränkt weiterhelfen. Die koordinierte Zusammenarbeit mit Fachstellen ist unbedingt notwendig.

Verdacht auf sexuelle Ausbeutung des Kindes

Fragen

  • Worauf stützen Sie Ihre Vermutung?
  • Beobachtungen?
  • Aussagen der Kinder/Jugendlichen?
  • Aussagen/Hinweise Dritter?
  • Was ist neu/anders/auffällig im Verhalten der Kinder/Jugendlichen?
  • Was ist gleich geblieben im Verhalten?

Was nicht tun?

  • Vermeiden Sie rasches und unüberlegtes Handeln.
  • Sprechen Sie nicht mit unbeteiligten Aussenstehenden über Ihren Verdacht; vermeiden Sie Gerüchtebildung.
  • Lassen Sie sich nicht durch verschiedene Meinungen verunsichern.
  • Konfrontieren Sie die möglichen Täter nicht mit Ihrem Verdacht.

Was tun?

  • Wenden Sie sich mit Ihrem Verdacht an eine Fachstelle und informieren Sie sich dort weiter.
  • Wenden Sie sich nicht gleichzeitig an mehrere Fachstellen.
  • Nehmen Sie sich Zeit, bevor Sie aktiv werden.

Merkblatt

Misshandlung

Fragen

  • Worauf stützen Sie Ihre Vermutung?
  • Beobachtungen/Aussagen/Verhalten/körperliche Anzeichen beim Kind oder bei der/beim Jugendlichen?
  • Hinweise Dritter?
  • Häufige "Unfälle", Schulabsenzen?
  • Hat sich das Kind oder die/der Jugendliche verändert? 
  • Wie?

Was tun?

  • Warten Sie nicht länger zu. Werden Sie aktiv; misshandelte Kinder/Jugendliche brauchen Schutz.
  • Fragen Sie Kolleginnen und Kollegen nach ähnlichen Beobachtungen.
  • Sprechen Sie die Kinder/Jugendlichen bezüglich Ihrer Beobachtungen an.
  • Falls die Kinder/Jugendlichen Verletzungen haben, stellen Sie sie dem Schularzt/der Schulärztin vor.
  • Wenden Sie sich an eine Fachstelle und informieren Sie sich dort weiter.
  • Helfen Sie dem Kind/Jugendlichen, seine Ängste auszuhalten; bieten Sie sich als Vertrauensperson an.
  • Zeigen Sie dem Kind/Jugendlichen, wo es im Notfall Schutz findet; bleiben Sie für den/die Betroffene/n erreichbar (Telefonnummer).

Mehr zum Thema

Die Broschüre macht Informationen rund um das Thema Früherkennung zugänglich und vermittelt wichtige Erfahrungen aus der kindesschutzspezifischen Praxis.

Die Schule, insbesondere die Schulleitung, soll problematischen Situationen fachlich versiert und rechtlich informiert begegnen und vorhandene Strukturen nutzen können.

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