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Postgraduale Ausbildung

Allgemeine Informationen zur postgradualen Ausbildung

Die postgraduale Ausbildung in Erziehungsberatung-Schulpsychologie ist eine berufspraktische Ausbildung. Sie erfolgt auf einer kantonalen Erziehungsberatungsstelle oder einer verwandten, von der Ausbildungskommission anerkannten Institution und wird supervisorisch begleitet.

Die Ausbildung dauert eineinhalb Jahre (Vollzeit). In besonderen Fällen kann die Leitung der Ausbildung eine teilzeitliche Absolvierung der Assistenz bewilligen. Die Gesamtdauer verlängert sich entsprechend der Teilzeittätigkeit.

Psychologinnen und Psychologen in der postgradualen Ausbildung sind während der Zeit der Ausbildung vom Kanton Bern angestellt und erhalten einen befristeten Arbeitsvertrag sowie eine Entschädigung. Diese beträgt derzeit brutto Fr. 3'553.35 pro Monat (PAV, Art. 5). Zudem sind sie während der Ausbildungszeit gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert.

Zur systematischen Vertiefung reflektieren die Psychologinnen und Psychologen ihre Praxis in obligatorischen Begleitkolloquien, einem Gesprächsführungskurs und einem dreitägigen Selbsterfahrungsblock.

Nach erfolgreich bestandenem Abschlusskolloquium erhalten die Absolventinnen und Absolventen ein kantonales Diplom für Erziehungsberatung-Schulpsychologie.

Dieses Diplom ist Voraussetzung für die Anstellung auf einer Erziehungsberatungsstelle im Kanton Bern und wird in vielen anderen Kantonen als Ausbildungsausweis geschätzt. Die erbrachten Leistungen werden von der SKJP (Schweizerische Vereinigung für Kinder- und Jugendpsychologie) zur Erlangung des Fachtitels "Fachpsychologin/Fachpsychologe für Kinder- und Jugendpsychologie FSP" angerechnet.

Grundlagen und Eintrittsbedingungen in die postgraduale Ausbildung in Erziehungsberatung-Schulpsychologie

Voraussetzungen für eine Zulassung sind:

  • Lizenziat oder Master in Psychologie (Universitärer Hauptfachabschluss)
  • Universitäre Ausbildung in Pädagogik oder Sonderpädagogik und Psychopathologie
    Wer in diesen Fächern über einen universitären Abschluss (Nebenfach-Abschluss, Minor-Abschluss) verfügt, erfüllt diese Bedingung.
  • Pädagogische Praxistätigkeit von mindestens sechs Monaten Dauer

Wer nicht über eine universitäre Ausbildung in Pädagogik/Sonderpädagogik oder Psychopathologie verfügt, kann sich belegte Leistungen anrechnen lassen, fehlende Leistungen nachholen und eine Anerkennungsprüfung absolvieren.  

Absolventinnen und Absolventen ausländischer Universitäten können sich über die Kriterien zur Aufnahme in die Ausbildung in Erziehungsberatung-Schulpsychologie via Merkblatt informieren.

Die Ausbildung wird auch in französischer Sprache angeboten. Die Voraussetzungen für die französischsprachige Assistenz weichen leicht von denjenigen der deutschsprachigen Ausbildung ab. Nähere Auskünfte erteilt Emmanuel Schwab, Leiter der französischsprachigen Ausbildung (siehe weiter unten unter Bewerbung).

Aufgrund der Verordnung über die Ausbildung und die Diplomierung in Erziehungsberatung-Schulpsychologie müssen die Zulassungsbedingungen (inkl. allfälliger Auflagen) vor Beginn der Ausbildung erfüllt sein. Ein Nacharbeiten während der Assistenz ist ausgeschlossen.

Bewerbung

Die Bewerbungsunterlagen sind so vollständig wie möglich - für den Assistenzbeginn Mitte August bis Ende April und für den Assistenzbeginn Mitte Februar bis Ende Oktober des Vorjahres - einzureichen.  

Zu den Bewerbungsunterlagen gehört ein ausformulierter Lebenslauf mit Reflexionen über ihre Familie und Schulsituation. Dieser kann auch erst nach der Zulassung zur postgradualen Ausbildung eingereicht werden.

Der Lebenslauf dient dazu, von Ihnen einen ersten Eindruck zu bekommen. Es geht darum, dass Sie mit einer professionellen Offenheit (d.h. nicht zu viel und nicht zu wenig) Ihre Situation (familiär/schulisch) schildern und reflektieren (Wie sind Sie zu der Person geworden, die Sie jetzt sind ...). 

Familie und Schule sind die beiden Felder, in denen sich die Kinder und ihre Bezugspersonen, mit denen wir es zu tun haben, am intensivsten bewegen.

Weil wir uns als Person in unsere Arbeit eingeben, ist es wichtig zu reflektieren, wie wir uns in diesen Feldern bewegt haben, welche Haltungen wir haben, damit wir erkennen, wo die Anteile unserer Klienten und Klientinnen bei Schwierigkeiten in diesen Bereichen sind und wo wir allenfalls eigene Anteile einbringen.

Wenn Sie den Lebenslauf nach der Zulassung zur postgradualen Ausbildung der Leiterin der Ausbildung schicken, wird er von ihr, von Ihrer Mentorin/Ihrem Mentor (Person auf der EB-Stelle, die Sie betreut) und von der Leiterin oder dem Leiter des Reflexions- und Selbsterfahrungsblocks gelesen.

Bitten senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen für die Ausbildung an:  

Peter Sonderegger
Präsident der Ausbildungskommission
Abteilung Erziehungsberatung
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern

Dokumente zur Aufnahme in die Assistenz und zur berufspraktischen Ausbildung

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